search
Erkennen Sie die Signale einer Krise? Wann ist eine Restrukturierung oder Sanierung (ESUG) sinnvoll?

geiger company compass arbeitet für Unternehmen, denen klar geworden ist, dass ein "weiter so" nicht ausreicht.

In allen Stadien von Unternehmenskrisen werden Möglichkeiten erarbeitet, Sanierung und Restrukturierung bundesweit, mit Schwerpunkt in Schwaben, Augsburg und im Allgäu erfolgreich umzusetzen, wenn nötig auch unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechts (ESUG).

 
Strategiekrise

Strategiekrise

Strategiekrisen sind hausgemacht und werden oft nicht als solche erkannt. Denn Sie sind voll ausgelastet, gewinnen jedoch kaum mehr Neukunden dazu. Vielleicht sind Sie auch zu sehr von einem Kunden abhängig und haben gar keine Zeit für neue Angebote, Akquise oder Entwicklungen. Geschweige denn, sich um Ihr Unternehmen zu kümmern, das immer mehr an Schwung verliert.
Handeln Sie jetzt, bringen Sie Ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs bevor Sie in die kritischere Phase einer Krise steuern.
Erfolgskrise

Erfolgskrise

Hohe Kosten und geringe Erträge? Sie stecken mitten in einer Erfolgskrise. Die Symptome hierfür sind deutlich zu erkennen. Sie verlieren Kunden, die Zahlungsmoral sinkt – die Außenstände steigen. Umsatz und Gewinne gehen zurück. Zwar ist Ihre Liquidität gesichert, dennoch müssen Sie immer wieder der Bank gegenüber Rechenschaft ablegen. Nun ist es höchste Zeit, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Liquiditätskrise

Liquiditätskrise

Ihre Umsätze und Gewinne gehen drastisch zurück? Sie können Ihre Rechnungen nicht mehr fristgerecht begleichen? Sie bekommen keine Kredite mehr von Ihrer Bank? Die Symptome einer Liquiditätskrise sind nicht mehr zu übersehen. Nun gilt es, alle noch verfügbaren Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die Insolvenz abzuwenden.
Insolvenz

Insolvenz

Eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Ende, sprich die Liquidation eines Unternehmens. Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) bietet viele Möglichkeiten, eine Sanierung erfolgreich umzusetzen, ohne Inhaber, Gesellschafter, Mitarbeiter und Gläubiger unangemessen zu benachteiligen. Wird der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt, hat der Unternehmer Chancen für einen Neuanfang. Die Entscheidung hierüber treffen die Gläubiger nach Abstimmung mit den Gesellschaftern zusammen mit dem Insolvenzgericht auf Basis eines zukunftsfähigen Konzeptes.
 

Was können wir für Sie tun?

  • Strategische Beratung
  • Finanzierung
  • Sanierung
  • Insolvenz

In jedem Stadium einer Krise sind wir Ihr Ansprechpartner.

Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihren operativen und strategischen Aufgaben, nicht nur im Rahmen einer Sanierung.

Wir bieten Ihnen operative und strategische Optionen, analysieren Ihre Stärken und Schwächen und optimieren Ihre Unternehmensorganisation.

Wachstumsschritte benötigen in aller Regel Kapital.

Wachstum ohne entsprechende Finanzierung kann zu bedrohlichen Liquiditätsengpässen führen. Daher ist es immer sinnvoll, vor jedem wichtigen Schritt in der Entwicklung des Unternehmens einen Investitionsplan mit einer aussagekräftigen Investitionsrechnung zu erstellen.

Wir erstellen fundierte Finanzierungskonzepte, Businesspläne und Investitionsrechnungen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Investoren und Eigenkapitalgebern. Wir erstellen die benötigten Darlehensunterlagen, bereiten Bankgespräche vor und begleiten Sie zu den entsprechenden Gesprächen.

Wir bieten das komplette Spektrum der notwendigen Unterstützungsleistungen im Sanierungsfall an und wägen jeweils intensiv ab, welches Verfahren im jeweiligen Fall am geeignetsten ist.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein zukunftsfähiges Sanierungskonzept und setzen es konsequent um. Wir führen Gläubigerverhandlungen und übernehmen die Position des Chief Restructuring Officer (CRO), um Sie kompetent und verantwortungsvoll aus der Krise zu führen.

Wenn sich abzeichnet, dass die Insolvenz nicht abzuwenden oder aus Sicht des Unternehmens der sinnvollste Weg für eine Sanierung ist, bereiten wir die Antragsstellung vor und übernehmen – im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – auch die Antragsstellung.

Wir übernehmen die professionelle Vorbereitung des Antragsverfahrens für ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung und begleiten Sie durch das Verfahren bis zur Planerfüllung.

Wie gehen wir konkret vor?

  • Analyse des Krisenstadiums

    Um die richtigen Maßnahmen zur Sanierung Ihres Unternehmens ableiten zu können, ist es natürlich erforderlich, erst einmal den genauen Stand und die Ursachen der Krise zu kennen.

  • Prüfung auf Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit

    Der Versuch einer Unternehmenssanierung kann nur Sinn machen, wenn sowohl die Bereitschaft der wesentlichen Beteiligten vorliegt (Sanierungswürdigkeit) und durch die Sanierungsmaßnahmen erreicht werden kann, dass das Unternehmen wieder nachhaltig wettbewerbsfähig und damit renditefähig werden kann.

  • Erarbeitung von Sanierungsmaßnahmen

    Aufgrund des ermittelten Status Quo werden wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern mehrere Maßnahmen entwickeln, mit denen wir einen Ausweg aus der aktuellen Krise aufzeigen können.

  • Abstecken der Eckpunkte des Sanierungskonzeptes

    Die entwickelten Maßnahmen werden zusammengefasst und priorisiert, um ein in sich stimmiges, rundes Gesamtkonzept zu erhalten.

  • Vorbereitung des Insolvenzantrags

    Ein Antrag auf Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren bedarf einer sehr professionellen Vorbereitung. Der zuständige Richter kann nur entscheiden, wenn ihm alle notwendigen Grundlagen vorgelegt werden.

  • Vorbereitung des Gläubigerausschusses

    Der Gläubigerausschuss hat eine zentrale Funktion in einem Insolvenzverfahren, insbesondere im Rahmen der Eigenverwaltung. Daher ist es besonders wichtig, ein repräsentatives und handlungsfähiges Gremium zusammen zu stellen, mit dem gemeinsam der Weg aus der Krise gelingen kann.

  • Erstellung des Sanierungsplanes

    Im Verlauf der Erstellung der Konzepte und Unterlagen wird der Sanierungsplan immer weiter verfeinert. Der fertiggestellte Sanierungsplan wird vom Gläubigeraussschuss und vom Gericht freigegeben und ist die Grundlage der weiteren Vorgehensweise.

  • Erarbeitung von Finanzierungskonzepten

    Im Rahmen einer Sanierung wird in den meisten Fällen eine zusätzliche Finanzierung erforderlich. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten (erweiterte Beteiligung von Gesellschaftern, Aufnahme neuer Gesellschafter, Fremdkapitalgeber etc.), die im Einzelfall abgewogen und auf einander abgestimmt werden müssen.

  • Begleitung des Insolvenzverfahrens

    Wir stehen im laufenden Verfahren als Ansprechpartner für das Gericht, den Sach- bzw. Insolvenzverwalter und natürlich für die Gesellschafter und Gläubiger beratend zur Seite. Bei Bedarf stellen wir auch einen sanierungserfahrenen Geschäftsführer zur direkten Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen.

  • Planerfüllung

    Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens muss der Insolvenzplan noch vollends umgesetzt werden. Natürlich begleiten wir Sie auch in dieser Phase der Sanierung mit Rat und Tat.

Aktuelle Blog-Einträge
*
*
*
Captcha: Click to replace the verification code picture! loading
Kontakt