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Analyse des Krisenstadiums
Um die richtigen Maßnahmen zur Sanierung Ihres Unternehmens ableiten zu können, ist es natürlich erforderlich, erst einmal den genauen Stand und die Ursachen der Krise zu kennen.
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Prüfung auf Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit
Der Versuch einer Unternehmenssanierung kann nur Sinn machen, wenn sowohl die Bereitschaft der wesentlichen Beteiligten vorliegt (Sanierungswürdigkeit) und durch die Sanierungsmaßnahmen erreicht werden kann, dass das Unternehmen wieder nachhaltig wettbewerbsfähig und damit renditefähig werden kann.
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Erarbeitung von Sanierungsmaßnahmen
Aufgrund des ermittelten Status Quo werden wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern mehrere Maßnahmen entwickeln, mit denen wir einen Ausweg aus der aktuellen Krise aufzeigen können.
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Abstecken der Eckpunkte des Sanierungskonzeptes
Die entwickelten Maßnahmen werden zusammengefasst und priorisiert, um ein in sich stimmiges, rundes Gesamtkonzept zu erhalten.
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Vorbereitung des Insolvenzantrags
Ein Antrag auf Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren bedarf einer sehr professionellen Vorbereitung. Der zuständige Richter kann nur entscheiden, wenn ihm alle notwendigen Grundlagen vorgelegt werden.
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Vorbereitung des Gläubigerausschusses
Der Gläubigerausschuss hat eine zentrale Funktion in einem Insolvenzverfahren, insbesondere im Rahmen der Eigenverwaltung. Daher ist es besonders wichtig, ein repräsentatives und handlungsfähiges Gremium zusammen zu stellen, mit dem gemeinsam der Weg aus der Krise gelingen kann.
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Erstellung des Sanierungsplanes
Im Verlauf der Erstellung der Konzepte und Unterlagen wird der Sanierungsplan immer weiter verfeinert. Der fertiggestellte Sanierungsplan wird vom Gläubigeraussschuss und vom Gericht freigegeben und ist die Grundlage der weiteren Vorgehensweise.
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Erarbeitung von Finanzierungskonzepten
Im Rahmen einer Sanierung wird in den meisten Fällen eine zusätzliche Finanzierung erforderlich. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten (erweiterte Beteiligung von Gesellschaftern, Aufnahme neuer Gesellschafter, Fremdkapitalgeber etc.), die im Einzelfall abgewogen und auf einander abgestimmt werden müssen.
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Begleitung des Insolvenzverfahrens
Wir stehen im laufenden Verfahren als Ansprechpartner für das Gericht, den Sach- bzw. Insolvenzverwalter und natürlich für die Gesellschafter und Gläubiger beratend zur Seite. Bei Bedarf stellen wir auch einen sanierungserfahrenen Geschäftsführer zur direkten Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen.
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Planerfüllung
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens muss der Insolvenzplan noch vollends umgesetzt werden. Natürlich begleiten wir Sie auch in dieser Phase der Sanierung mit Rat und Tat.