23.11.2016 07:47:00 • Von Herbert A. Geiger
Möglichst frühzeitiges Handeln erhöht die Sanierungschancen, eine wirtschaftliche Grundlage muss noch vorhanden sein. Zudem müssen rechtliche Vorgaben eingehalten werden: Bei der Antragstellung im Insolvenzgericht muß ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt werden, und es dürfen keine Umstände bekannt sein, dass dies zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Es kommt nur für Unternehmen in Frage, die sanierungsfähig, sanierungswürdig und sanierungsbereit sind. Es muss der Nachweis erbracht we...
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