24.05.2016 06:30:00 • Von Herbert A. Geiger
Die erfolgreiche Durchführung einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung (ESUG-Verfahren) setzt viel Erfahrung, professionelle Vorbereitung und Durchführung voraus. Viele Verfahren, in denen versucht wurde, eine Eigenverwaltung durchzuführen, sind bereits bei der Antragstellung gescheitert. Ein Insolvenzrichter wird ein derartiges Verfahren nur zulassen, wenn nachweislich den Gläubigern daraus bessere Insolvenzquoten geboten werden können, als über ein normales Insolvenzverfahren. Daher muss bereits...
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