Die erfolgreiche Durchführung einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung (ESUG-Verfahren) setzt viel Erfahrung, professionelle Vorbereitung und Durchführung voraus. Viele Verfahren, in denen versucht wurde, eine Eigenverwaltung durchzuführen, sind bereits bei der Antragstellung gescheitert. Ein Insolvenzrichter wird ein derartiges Verfahren nur zulassen, wenn nachweislich den Gläubigern daraus bessere Insolvenzquoten geboten werden können, als über ein normales Insolvenzverfahren. Daher muss bereits bei der Antragstellung eindeutig ersichtlich sein, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für diese Besserstellung der Gläubiger besteht.
Umfangreiche Vorbereitungen notwendig
Bereits bei der Vorbereitung zur Antragstellung ist mit einem hohen Aufwand zu rechnen: Banken und Gesellschafter müssen von dem vorab zu erstellenden Sanierungskonzept überzeugt werden, ein Gläubigerausschuss sollte vorinstalliert werden, um die wichtige und notwendige Zustimmung zu dieser Insolvenzart signalisieren zu können. Mit diesen Vorbereitungen im Rücken muss das Insolvenzgericht überzeugt werden, so dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass durch die Eigenverwaltung bessere Ergebnisse erzielt werden können, als durch ein Regelinsolvenzverfahren.
CRO installieren
Die Überzeugung der Gläubiger und der Banken ist insbesondere dann schwierig, wenn der oder die Geschäftsführer, die verantwortlich für die Misere der Gesellschaft sind, ohne weitere Verstärkung durch das Verfahren führen sollen. Eine rechtssichere Durchführung einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung ist durch Geschäftsführer, die nicht speziell ausgebildet und erfahren sind nicht möglich. Daher wird in aller Regel ein zusätzlicher „Chief Restructuring Officer (CRO)“ in die Geschäftsführung berufen, zumindest aber ein erfahrener Berater im Unternehmen installiert, der der Geschäftsführung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Seite steht. Dies ist auch notwendig, um die Zustimmung der Gläubiger zu dieser Verfahrensart erhalten zu können. Auch von dieser Seite wird oft großer Wert darauf gelegt, die Verantwortlichen auszutauschen oder zumindest zu ergänzen.
Sachwalter ist für Gelingen des Verfahrens wichtig
Beim ESUG-Verfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters verbleiben im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren grundsätzlich bei der eigenen Geschäftsführung. Damit allerdings auch von gerichtlicher Seite eine höhere Sicherheit besteht, dass alle rechtlichen Belange ausreichend berücksichtigt werden, wird dem eigenverwaltenden Geschäftsführer vom Gericht ein sog. „Sachwalter“ zur Seite gestellt. Das Gelingen oder Scheitern einer Eigenverwaltungsinsolvenz hängt in hohem Maße von einer guten Zusammenarbeit dieses Sachwalters mit der Geschäftsführung ab. Daher macht es Sinn, bereits im Vorfeld der Antragstellung mit dem Gericht zu besprechen, welche Sachwalter für eine erfolgreiche und zügige Verfahrensdurchführung zur Verfügung stehen können, und welche für eine erfolgreiche Zusammenarbeit eher ungeeignet erscheinen. Auch hier ist eine Kenntnis der handelnden Personen und derer Zielrichtung wichtig und nur von erfahrenen Szenekennern zu gewährleisten.
Kommunikation schafft Vertrauen
Das Kommunikationskonzept mit Gläubigern, Mitarbeitern und Kunden wird stets entscheidend zum Erfolg eines Sanierungsverfahrens unter Insolvenzschutz beitragen. Auch aus diesem Grund ist eine professionelle Vorbereitung des Verfahrens durch einen erfahrenen und kompetenten Berater sehr sinnvoll. Die Reaktionen von Lieferanten und Gläubiger sind in aller Regel wesentlich wohlwollender als allgemein erwartet wird, dies aber nur, solange eine aufrichtige Kommunikation mit diesen Stakeholdern gewährleistet wird. Sobald hierbei ein Vertrauensschwund – unter anderem durch Kommunikationsfehler möglich – einsetzt, wird das Gelingen des Verfahrens zweifelhaft. Ein Unternehmen kann ein noch so durchdachtes und kluges Sanierungskonzept austüfteln, wenn nicht alle Beteiligten an der Umsetzung interessiert sind, wird es scheitern. Dies ist ein wesentlicher Aspekt der Kommunikation mit diesen Beteiligten, denen oftmals große Opfer abverlangt werden. Die Erwartungen der Gläubiger richten sich auf die Zukunft, auch die Kunden sind auf eine qualitativ hochwertige Belieferung mit hoher Termintreue angewiesen. Eine Auftragserteilung in dieser kritischen Situation im Insolvenzverfahren ist ein Vertrauensvorschuss, den es zu rechtfertigen gilt. Auch hier wieder ein wesentlicher Punkt, warum es zwingend erscheint, erfahrene Spezialisten an Bord zu haben, mit denen gemeinsam das taumelnde Schiff wieder repariert und in ruhige Fahrwasser gebracht werden kann.
Finanzierung des Sanierungsverfahrens umfänglich vorbereiten
Dennoch – trotz aller guten und umsichtigen Vorbereitung ist ein Sanierungsverfahren immer – nicht nur in der Insolvenz – darauf angewiesen, dass die Finanzierung der notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen gewährleistet ist. Wesentliche Bausteine sind dazu die Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie weitere hilfreiche Bestandteile eines umfangreichen Finanzierungspakets, die nur durch mit speziellen Kenntnissen ausgestattete Spezialisten angezapft und ausgenutzt werden können.
Nicht nur die Finanzierung des Verfahrens ist zu sichern, auch die Absicherung der Beteiligten darf nicht aus den Augen verloren werden. Die Haftungsrisiken abzusichern ist ein Gebot der Stunde, die Mitglieder des Gläubigerausschusses, die eigenverwaltenden Geschäftsführer, der CRO und nicht zuletzt auch der Sachwalter bedürfen einer auf die spezielle Haftungssituation abgestimmten Versicherung.
Kontakte zur schnellen Erbringung weiterer spezieller Dienstleistungen wichtig
Bereits bei der Auswahl des Sachwalters hatten wir festgestellt, dass eine gewisse „Szenekenntnis“ von Vorteil für eine erfolgreiche Verfahrensdurchführung ist. Da auch weitere spezielle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden müssen, z.B. für die Insolvenzbuchhaltung, für die notwendigen Kassenprüfungen innerhalb der Insolvenz, zur Lösung von anstehenden Bewertungsfragen etc. wird auch hier wieder empfohlen, bei der Vorbereitung eines derartigen Verfahrens erfahrende Berater zur Unterstützung heranzuziehen, um die sichere Abwicklung in allen Situationen dieses tiefgreifenden Projekts gewährleisten zu können.
Sanierungsplan muss unter hohem Zeitdruck erstellt werden - und den Nachweis für die Machbarkeit der Sanierung dokumentieren
Die Praxis zeigt, dass alle diese Vorbereitungen unter höchstem Zeitdruck getroffen werden müssen, da zwischen erstem Kontakt und der Pflicht, Insolvenzantrag zu stellen, so gut wie keine Zeit verbleibt. Es gilt den Sanierungsplan zumindest in den Grundzügen aufzustellen, um dem Gericht die Vorteilhaftigkeit deines Eigenverwaltungsverfahren gegenüber der Regelinsolvenz aufzeigen zu können und die wesentlichen Stakeholder mit an Bord zu holen. Genau hier liegt – was die Vorbereitung betrifft – ein großer Unterschied dieser beiden Verfahrensarten: eine Insolvenz in Eigenverwaltung bedarf einer wesentlich intensiveren Vorbereitung vor Antragstellen, im Regelinsolvenzverfahren können die meisten dieser Vorbereitungen im laufenden Antragsverfahren abgewickelt werden. Aber es lohnt sich, da die Vorteile deutlich erkennbar sind: das Unternehmen soll bei dem Unternehmer verbleiben, der es aufgebaut und evtl. auch gegründet hat, die Befriedigungsquote für die Gläubiger ist erkennbar höher, zudem ist die Fortführung des Unternehmens und dadurch die weitere Geschäftstätigkeit zwischen betroffenem Unternehmen und Gläubiger eher gesichert.
ESUG-Berater sind qualifiziert für die Durchführung dieser Sanierungsverfahren
ESUG-Berater, die von dem Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht geprüft und zertifiziert werden, sind sowohl in juristischen als auch in betriebswirtschaftlichen Belangen auf diese Situationen vorbereitet und damit in der Lage, Sie sicher durch ein Verfahren zu führen. Herbert A. Geiger, GF der geiger company compass GmbH ist geprüfter ESUG-Berater und als Mitglied im BV-ESUG gerne bereit, im Falle einer Krisensituation in Ihrem Unternehmen unterstützend einzugreifen. Sofern eine Sanierung Ihres Unternehmens außerhalb der Insolvenz nicht mehr möglich sein sollte, wird versucht, ein Eigenverwaltungsverfahren anzustreben, um möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, den Gesellschafterstatus möglichst unverändert zu lassen und natürlich das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. Sehen Sie selbst unter http://www.geigercc.de/unternehmer/sanierung, welche Möglichkeiten bestehen und welche Vorgehensweisen in Frage kommen. Oder Sie rufen bei geiger company compass direkt an: 08281 790 857. Je früher die Maßnahmen geplant und ergriffen werden, desto weniger tiefgreifend werden die notwendigen Eingriffe sein!